- Weshalb ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind versichert?
- Was ist bei Abschluss zu beachten?
- Infografik
- Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen?
- Welche Kosten werden im Schadenfall nicht übernommen?
- Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Welche Deckungs- bzw. Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Welche Vorteile bringt der Vergleich?
- Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?
- Was ist bei einer Kündigung beachten?
- Was ist bei einem Wechsel zu beachten?
Weshalb ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?
Umfassender Schutz aller elektronischen Anlagen und Geräte
Technische Geräte und Anlagen, Büroeinrichtungen, Kommunikationsgeräte und elektronische Infrastruktur sind eine Grundstruktur der meisten Unternehmen.
Sie müssen reibungslos funktionieren, um einen ungestörten Betriebsablauf gewährleisten zu können.
Gleichzeitig sind elektronische Einrichtungen und Geräte störanfällig, Ersatz in der Regel kostenintensiv, und sind gar große Ereignisse für Massenschäden verantwortlich, muss eine gesamte Infrastruktur ersetzt werden. Die Elektronikversicherung ist die passende Grundlagenabsicherung für alle elektronischen Geräte, Einrichtungsgegenstände und technischen Anlagen.
Individuelle Anpassung der Versicherungsinhalte
Die Aufstellung von Unternehmen ist oft komplex. In der Regel sind elektronische Einrichtungen jeweils individuellen Bedürfnissen angepasst. Anlagen und Geräte sind speziell justiert. Vorteil hier: Individuelle Anpassbarkeit in sehr hohem Maße. Einschlüsse, Mitversicherungen, Ausschlüsse, eigenes Risiko und Selbstbehalte können passgenau ausgehandelt werden. Die Elektronikversicherung lässt sich damit hoch effizient in die Risiko- und Betriebsausgabenstruktur des Unternehmens integrieren.
Sie umfasst den Versicherungsschutz für elektronische Großanlagen, verwendete Produktions- und Hilfsgeräte bis hin zu Computer- und Zubehörgeräten für Informationsverarbeitung. Die Branche des Unternehmens und damit die Art der versicherten Geräte spielt keine Rolle. Risikoabwägungen werden individuell berechnet, Schadenpotentialanalysen und Vorsorgepläne werden von der Elektronikversicherung unterstützend und auf Wunsch zugearbeitet. Entsprechend kann das Risikomanagement des Unternehmens eng angepasst werden. Ratenoptimierend wirkt dabei, dass nicht benötigte Inhalte ausgeschlossen werden können.
Datenträger und Datenwiederbeschaffung können ebenfalls versichert werden
Oft sind Auswirkungen eines Ausfalls von Informationsverarbeitungsanlagen nicht nur direkt auf das Arbeitsumfeld von Bedeutung. In den meisten Fällen sind Daten betroffen, die wiederbeschafft, neu erstellt oder zumindest neu eingespielt werden müssen. Diese Kosten sind im bloßen Ersatz einer defekten Anlage nicht inbegriffen. Die Elektronikversicherung übernimmt nach Schadenfällen diese Leistungen bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Anlage, wie sie vor dem Schaden bestanden hat. Dazu zählen ggf. auch Kosten für die Neuerstellung von Kundendateien und entsprechende Rechercheaufwendungen.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind versichert?
Die Elektronikversicherung ersetzt Schäden in einem umfassenden Spektrum möglicher Ereignisse. Umfassend sichert die Sie von Elementarschaden über Einbruchdiebstahl bis hin zu Schäden aus unsachgemäßer oder fahrlässig fehlerhafter Handhabung der versicherten Sachen.
Abdeckung von Elementarschäden:
In der Elektronikversicherung sind Schäden an elektronischen Anlagen, Einrichtungen und technischen Geräten versichert, die nach
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Überspannung, Kurzschluss, Induktion
- Flugzeugabsturz
- Einwirkung höherer Gewalt
entstehen. Ersatz wird für Anlagen und versicherte Anlagenteile geleistet.
Weiterhin sind Schäden aus Feuchtigkeits- und Wassereinwirkung versichert. Dazu zählen
- Wasserschäden und Feuchtigkeitsschäden (mit und ohne Kurzschlussfolge)
- Schäden durch Leitungswasser, Fließwasser, Rohbruchschäden
- Überschwemmungsschäden
- weitere versicherte Wasserschäden, z.B. nach Fehler in Kühlwassersystemen, etc., sofern nicht vertragsbedingt ausgeschlossen.
Versicherte Schäden nach Einwirkung von außen
Über die Versicherung von Elementarschäden hinaus wirken in der Elektronikversicherung Absicherungen nach Schaden verursachenden menschlichen Eingriffen. Dazu zählen:
- Fehler nach Bedienfehlern, auch durch Ungeschicklichkeit
- menschliches Versagen
- Fahrlässigkeit im Umgang mit der Anlage oder aus Handlungen, die Schäden an versicherten Sachen verursachenden
- Vorsatzhandlungen Dritter
- Schäden nach Sturz und Herunterfallen
- Sabotage und Vandalismus
- Schäden und Verlust von versicherten Sachen durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
- Verlust durch Raub oder Plünderung.
Weitere versicherte Schäden und Gefahren
Entstehen bei Betrieb der versicherten Sache Schäden durch Materialfehler oder Fehler an der Ausführung der betriebsbeabsichtigten Sache, tritt die Elektronikversicherung ebenfalls ein und ersetzt Schäden an der Maschine bzw. übernimmt Kosten für den Ersatz.
Was ist bei Abschluss zu beachten?
Der Versicherungsumfang ist traditionell besonders weit. Nur wenige Ausschlüsse, dafür ein umfangreich gestaltbares Versicherungskonzept machen die Auswahl versicherter Inhalte in der Elektronikversicherung zu einer wichtigen Grundlage für eine optimale Gestaltung der Rate.
Versicherungswerte werden in der Elektronikversicherung an den im Unternehmen befindlichen Realwerten orientiert.
Unterversicherung prüfen
Zu den wichtigsten Rahmenvorgaben für den Versicherungseintritt im Schadenfall gehört die Festlegung der Versicherungssumme. Sie stellt die Höchstgrenze der Leistungen der Elektronikversicherung im Schadenfall dar und muss darum möglichst genau kalkuliert sein. Eine Unterversicherung führt mindestens zu einer Deckungslücke, wenn Schäden großen Umfangs ersetzt werden müssen. In besonders drastischen Fällen kann sie zum Verlust der Deckung überhaupt führen. Überversicherung führt auf der anderen Seite zu unwirtschaftlich hohen Raten.
Für die Elektronikversicherung ist vor diesem Hintergrund die möglichst genaue Kalkulation der Deckungssumme grundlegend wichtig, um eine optimale Risikoabdeckung zu gewährleisten.
Einschlüsse individuell anpassen
Die Gestaltung kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Die Ausrichtung kann anhand geclusterter und frei wählbarer Versicherungsbestandteile sehr genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Für die Grundaufstellung ist daher eine genaue Bestimmung empfehlenswert, welche Sachen des Unternehmens wie versichert werden sollen. So kann für den Schadenfall eine verlässliche Kompensation erfolgen. Versicherbar sind:
- elektronische Anlagen, auch Schaltanlagen
- elektronische Infrastruktur
- Produktionsgeräte
- Kommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte
- Dienstleistungsgeräte
- Backup-Leistungen bei Datenverlust
- weitere Einschlüsse in Abstimmung mit der Versicherung.
Besondere Vereinbarungen berücksichtigen
Bewegt und setzt das Unternehmen Geräte und Anlagen auch außerhalb des Betriebsgeländes ein, können verschiedene Zusatzvereinbarungen den Versicherungsschutz auch auf diesen Einsatzkreis ausgedehnt werden. Hier empfiehlt sich eine eingehende Risikoanalyse, um Kosten und Nutzen abwägen zu können. Empfehlenswert ist im Allgemeinen eine Absicherung bei regelmäßiger Ausstellertätigkeit auf Industrie- und Handelsmessen.
Infografik
Welche Kosten werden im Schadenfall übernommen?
Sie trägt im Schadenfall Ersetzungs-, Instandsetzungs-, Reparatur- und Wiederherstellungskosten für die versicherten Gegenstände bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Im Einzelnen übernimmt die Elektronikversicherung folgende Kosten.
Ersatzleistungen bei Komplettausfall
Der Ausfall kompletter Anlagen oder Anlagenteile geht in den meisten Fällen mit einem Produktionsausfall, mindestens mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Betriebsfähigkeit des Unternehmens einher. Liegt wegen bspw. Brand oder Überschwemmung eine massive Schädigung der versicherten Sachen vor, sodass weder Instandsetzung noch Reparatur schnelle Abhilfe schaffen, kommt nur ein kompletter Ersatz in Frage. Hierbei werden die Kosten für die Anschaffung gleichwertiger Anlagen bis zum Erreichen der Versicherungssumme getragen. Je nach Art der Versicherungspolice sind Betriebsunterbrechungen und Einnahmeausfälle mitversichert und werden von der Elektronikversicherung entsprechend der vereinbarten Konditionen übernommen.
Wird eine Anlage nicht ersetzt, zahlt die Elektronikversicherung den entsprechenden Zeitwert.
Ersatzleistungen bei Beschädigung einzelner Komponenten
Werden Anlagen oder Netzwerke nicht vollständig sondern nur in einzelnen Teilen beschädigt, kommt die Elektronikversicherung für den Ersatz der beschädigten Anlagenteile oder Netzwerkgeräte auf. Dies gilt auch bei Vorsatz Dritter, Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit des Bedienpersonals oder Spannungsschäden, die nur einzelne Teile betreffen. Die Elektronikversicherung steht für die Wiederbeschaffung der Teile, deren Austausch und die Wiedereingliederung der beschädigten Geräte in die Infrastruktur ein.
Schäden mit Folgebeeinträchtigungen
Tauchen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall Folgebeeinträchtigungen auf, die den Betrieb der Anlage oder des Unternehmens insgesamt beeinträchtigen, übernimmt bei entsprechender Gestaltung der Police die Leistungen für Wiederbeschaffung und Wiederherstellung beschädigter Daten, Datenträger und Ressourcen.
Bsp. 1: Nach Systemausfall wegen eines Brands im Server-Raum sind Kundendaten vernichtet worden, die eine wirtschaftliche Handlungsbasis des Unternehmens betreffen. Diese Daten müssen nachrecherchiert und wieder eingepflegt werden, damit sie dem Unternehmen wie vor dem Schadenfall zur Verfügung stehen. Die Wiederherstellung dieser Gesamtheit trägt die Elektronikversicherung in ihrer Eigenschaft als IT-Elektronikversicherung.
Bsp. 2: Zur Wiederinbetriebnahme einer ausgetauschten Anlage gehört wesentlich eine Software-Ausstattung und deren Anpassung an die Anlage. Kosten für diese Handlungen trägt die Elektronikversicherung.
Bsp. 3: Nach einem Ausfall im Computerzentrum müssen Betriebssoftware und lizensierte Programme auf allen Rechnern neu installiert werden. Diese Administrationskosten trägt die Elektronikversicherung. Ziel ist auch hier die Wiederherstellung einer dem Zustand vor dem Schadenfall vergleichbaren wirtschaftlichen Handlungsgrundlage des versicherten Unternehmens.
Welche Kosten werden im Schadenfall nicht übernommen?
Die Ausschlüsse sind vergleichsweise gering. Ausgeschlossen sind:
- Schäden, die in Zusammenhang mit Kriegsereignissen stehen. Zu beachten ist, dass Schäden durch Plünderungen (z.B. in Katastrophengebieten nach behördlicher Sperrung) im Versicherungsschutz erfasst sind. Sie tritt jedoch nicht bei klar definierten Kriegsumständen für Schäden ein.
- Schäden, die in Zusammenhang mit Kernenergieunfällen entstehen. Die Direkt- und Folgewirkungen von Kernenergieschäden sind in der Elektronikversicherung in der Regel nicht erfasst. Für Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Umgang mit der Produktion von Kernenergie steht, gelten gesonderte Versicherungsbedingungen und -arten.
- Schäden nach Erdbeben. Als einzige Form der höheren Gewalt sind Schäden, die nach Erdbeben entstehen, von den Versicherungsleistungen in der Regel ausgenommen. Die Versicherung spezieller Risiken benötigt eine gesonderte Absprache mit der Versicherung und eine entsprechende Vereinbarung im Versicherungsvertrag.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Nach dem Eintritt eines Schadenfalls sollten eine Reihe von Handlungen berücksichtigt werden, um die Schadenabwicklung mit der Elektronikversicherung so reibungslos wie möglich zu ermöglichen.
Dazu zählt u.a.
Pflicht zur Schadenminderung
Tritt ein Schaden an einer versicherten Sache auf ist der Versicherungsnehmer grundsätzlich zur Minderung des Gesamtschadens verpflichtet. Das bezieht sich jedoch nur auf den von ihm vertretbaren Handlungs- und Ermessensspielraum sowie die konkrete Situation. Im Allgemeinen sollten bei erkannten Schäden Anlagen abgeschaltet werden oder Teile des Betriebs eingestellt, um Folgeschäden zu verhindern. Weiterhin kann die vorsorgliche Trennung von Anlagenteilen das entsprechende Mittel zur Schadenminderung sein. Der Versicherungsnehmer muss jedoch keinen seiner Angestellten in Gefahr für die Minderung von Schäden bringen. So ist z.B. in Fällen von Bränden die Rettung von Menschenleben höher bewertet.
Meldung des Schaden an die Versicherung
Der Versicherungsfall muss der Elektronikversicherung ohne Verzug gemeldet werden. In die Meldung muss eingeschlossen werden, was passiert ist, Zeitpunkt und Art des Schadens sollten benannt werden sowie Angaben zum Einfluss auf die Situation des Unternehmens eingeschlossen werden. Ggf. waren Behörden involviert (z.B. nach Einbruchdiebstahl), worüber der Versicherer ebenfalls informiert werden muss.
Schadentaxierung
In die Meldung an die Versicherung sollte je nach Möglichkeit eine erste Schätzung der Schadenhöhe eingeschlossen sein. Dies kann auch eine Auflistung der beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen sein, aus denen sich der entsprechende Wert ermitteln lässt.
Regulierung: Abgabe an die Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung übernimmt in der Regel die weitere Regulierung des Schadens. Je nach Art und Umfang des Schadens leistet die Versicherung eigene Analysen und Expertenbewertungen als Teil der Schadenregulierung.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Durch Vereinbarung werden Art und Beginn des Versicherungsschutzes in der Elektronikversicherung festgelegt.
Unmittelbarer Eintritt des Versicherungsschutzes
In der Regel tritt der Versicherungsschutz unmittelbar mit dem Abschluss der entsprechenden Police ein. In der Elektronikversicherung sind Warte- oder Karenzzeiten bis zum möglichen ersten Schadeneintritts nicht üblich. Versichert sind alle im Versicherungsvertrag erfassten Sachen im Rahmen einer Allgefahrendeckung.
Eintritt wie im Versicherungsvertrag vereinbart
Zur besseren Planung des Risikomanagements kann der Versicherungsbeginn in der Zeit nach hinten verlegt werden. Besonders für Wechsel der Elektronikversicherung oder für eine wesentliche Erweiterung des Kreises versicherter Sachen, für die Versicherungsschutz bestehen soll, ist diese Option bevorzugt zu prüfen. So kann ein nahtloser Versicherungsschutz unter Vermeidung von Deckungslücken gewährleistet werden.
Eintritt mit und vor Betriebsfertigkeit der versicherten Sache
Wird die Elektronikversicherung für eine Sache abgeschlossen, die noch nicht betriebsfertig ist, tritt sie in der Regel nicht für Schadenfälle ein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Anlagen erst aufgebaut werden oder Infrastruktur gerade eingerichtet wird. Versicherungsschutz tritt dann ein, wenn die Anlage betriebsfertig ist.
Für einen Versicherungsschutz während Transport und Aufbau kann die Elektronikversicherung nur nach expliziter gesonderter Vereinbarung eintreten. Bestimmte Betriebsinhalts- und Transportversicherung greifen ggf. an der gleichen Stelle und sollten bei entsprechender Notwendigkeit verglichen werden. Notwendig ist diese Form des erweiterten Versicherungsbereichs z.B. bei besonders wertvollen Maschinen, deren Aufbau komplex und mit eine Reihe von Fehler- und Schadenmöglichkeiten begleitet ist, für deren Folgen keine andere Versicherung aufkommt.
Welche Deckungs- bzw. Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme benennt den maximalen Rahmenbetrag, bis zu dessen Obergrenze die Elektronikversicherung im Schadenfall Ersatz leistet. Die Deckungssumme kann die Versicherungssumme überschreiten, wenn Zusatzvereinbarungen oder Zusatzdeckungen (wie Reparaturkosten, etc.) festgeschrieben worden sind.
Ermittlung der Versicherungssumme in der Elektronikversicherung
Die Versicherungssumme ist eine der Grundlagen, auf der die Beitragberechnung basiert. Sie bildet das Volumen, für das die Elektronikversicherung eintreten soll ab. In die Bildung der Versicherungssumme fließt ein:
- der Neuwert der versicherten Sachen, einschließlich Infrastrukturbestandteile, die sachgemäß zu den versicherten Gegenständen gehören
- bei größeren und speziell zugelieferten Anlagen die zum Gegenstand gehörigen Verpackungen und Transportsicherungen
- eventuelle Transport- und Frachtkosten für die Anlagenteile
- bei Einfuhr ebenfalls entsprechende Fracht- und Einfuhrzölle
- Kosten für die Aufstellung und die Montage der versicherten Sachen und Anlagen, einschließlich der Inbetriebnahmearbeiten wie Softwarebereitstellung, etc.
Diese Art der Ermittlung der Versicherungssumme ermöglicht eine passgenaue Einstellung der Elektronikversicherung auf die Bedürfnisse des Unternehmens. Wesentliche Unter- und Überversicherungen werden durch eine genaue Prüfung vermieden. In regelmäßigen Intervallen sollte dennoch die Höhe der Versicherungssumme überprüft und ggf. angepasst werden. Wertbeschreibungen von Anlagen ändern sich im Laufe der Zeit, sodass Neuwerte von Anlagen nach einiger Zeit von den vereinbarten Versicherungssummen abweichen können. Darüber hinaus haben Neuanschaffungen oder Modernisierungen Einfluss auf den tatsächlichen Wert der versicherten Sachen und sollten regelmäßig überprüft werden.
Deckung in der Elektronikversicherung
Die Deckung in der Elektronikversicherung schließt die Versicherungssumme ein und wird ergänzt durch Reparatur- und Instandsetzungsübernahmen, den Ersatz und die Wiederherstellung von Infrastruktur und Datenwerten sowie die Einrichtung der versicherten Anlagen und Geräte nach einem Schadenfall. Einzelheiten regeln die jeweiligen Versicherungsverträge zu den festgelegten Leistungen im Einzelnen. Die Deckung ist maßgeblich abhängig von den Art der Elektronikversicherung, z.B. einer mögliche Branchenspezialisierung.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Der Beitrag richtet sich grundlegend nach der Höhe der Versicherungssumme und dem vereinbarten Deckungsumfang in der Police. Weitere Faktoren beeinflussen den Beitragssatz.
Höhe der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bildet einen großen Anteil bei der Bestimmung des Beitragssatzes. In sie fließen Neuwert und Beschaffungskosten sowie Aufbau- und Inbetriebnahmekosten für die versicherten Gegenstände ein. Anhand festgelegter Werte wird die Versicherungssumme nah an den tatsächlichen Gegebenheiten kalkuliert. Sie variiert lediglich in Zeitwertschwankungen und Divergenzen nach Betriebserweiterungen oder Modernisierungen.
Deckungsumfang
Die Versicherung kann für bestimmte Branchen spezialisiert werden. Einzelne Anbieter haben für IT-Unternehmen gesonderte Leistungsmerkmale in die Versicherungsleistungen integriert. Auch Fokussierungen auf mittelständische und kleine Unternehmen bestimmen den Deckungsumfang der Elektronikversicherung. Im Deckungsumfang ist beschrieben, wofür über den Gegenstandswert der versicherten Sachen hinaus die Elektronikversicherung eintreten wird. In der Regel werden Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten (Datenbeschaffung, Administrierung von IT-Geräten, etc.) in die Versicherungsleistungen aufgenommen. Ihre genaue Ausgestaltung bestimmt den Beitragssatz mit.
Art der versicherten Gegenstände
Die Art der versicherten Gegenstände spielt für die Risikoabwägung der Versicherung eine gewisse Rolle. Anlagen mit hohem Versicherungswert werden dabei bspw. anders bewertet als eine bestimmte Menge von Kleingeräten des selben Versicherungswerts. Entsprechend wird die Anlagenart in die Bemessung des Beitragssatzes eingeschlossen.
Selbstbehalte
Die Vereinbarung von Selbstbehalten kann eine Möglichkeit zur Beeinflussung der Versicherungsleistungen sein. Hierbei sollte jedoch eine exakte Risikoabwägung die Höhe des Selbstbehaltes bestimmen, um unwirtschaftliche Eigenleistungen bei bestehender Elektronikversicherung zu vermeiden.
Welche Vorteile bringt der Vergleich?
Die richtige Aufstellung der Elektronikversicherung ist eine wesentliche und wichtige Voraussetzung für eine wirtschaftliche Gestaltung des Beitragssatzes.
Denn neben der genauen Festlegung über Art und Umfang der geplanten Versicherungsleistungen ist
die Wahl des richtigen Versicherers entscheidend.
Dabei gilt nicht nur die Auswahl zwischen großen Rückversicherern und Fachversicherern der entsprechenden Branche.
Innerhalb des Leistungsspektrums der Elektronikversicherung variieren die angebotenen Tarife teils erheblich. Zusätzlich müssen alle wichtigen Versicherungsleistungen im Vergleich erfasst werden, um Deckungslücken zu vermeiden.
Wesentliche Entscheidungsgrundlage: Online-Vergleich listet übersichtlich und kompetent die besten Pakete der Elektronikversicherung auf
Der Vergleich stellt damit die wichtigste Grundlage für die Festlegung einer bestimmten Elektronikversicherung dar. Aus einer Vielzahl angebotener Tarife bildet der Vergleich eine gehaltvolle Orientierung. Es werden nicht nur Ratenhöhe und Leistungsumfang berücksichtigt. Ebenso zählen Laufzeiten und die wichtigsten individuellen Anforderungen und Voraussetzungen in die Ergebnisanalyse mit ein.
Aussagekräftige Hilfestellung bei der Auswahl
Neben den online abrufbaren und per E-Mail bestellbaren Vergleiche, bietet der Vergleich einen kostenfreien telefonischen Support bei Fragen zur passenden Elektronikversicherung an. Kompetent und erfahren stehen wir Ihnen von der Festlegung der wichtigen bis zum Abschluss der optimalen Versicherungsvertrags zur Seite.
Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?
Die Beiträge zur Elektronikversicherung können von der Steuer abgesetzt werden. Für die Absetzbarkeit muss Folgendes berücksichtigt werden:
Die Elektronikversicherung stellt eine Grundlage zur Risikoabsicherung unwägbarer Gefahren dar. Sie begünstigt den Versicherungsnehmer, sorgt ihrer Eigenschaft nach für maximal mögliche Aufrechterhaltung des Wirtschaftsbetriebs im Schadenfall. Sie gilt als Vorsorgemaßnahme für den weiteren Betrieb des Unternehmens. Diese Voraussetzung macht sie zur Betriebsausgabe im Wirtschaftssinn. Entsprechend ist sie als Betriebsausgabe auch steuerlich absetzbar.
Die steuerliche Absetzbarkeit macht die Elektronikversicherung darüber hinaus zu einem wesentlichen Teil der Risiko- und Wirtschaftskalkulation des Unternehmens. Im Wesentlichen werden hier Rückhaltekosten für potentielle Schadenersatzfälle gegen eine Auslagerung an eine Versicherung gegenüber gestellt. Rückhaltung von Kapital (und damit Erhöhung des nicht gebundenen Firmenkapitals) sind in der Regel steuerrelevant und müssen veranschlagt werden. Die Elektronikversicherung steht dem wesentlich günstiger gegenüber. Zusätzlich ist die Rückhaltung für den Ersatz einer kompletten elektronischen Anlagenstruktur, wie sie in der Elektronikversicherung versicherbar ist, wirtschaftlich oft nicht sinnvoll und leistbar. Neben den steuerlichen sprechen also auch wirtschaftliche Gründe für eine Erwägung der Risikoabgabe an eine Versicherung. Voraussetzung ist natürlich das jeweilig konkrete Geschäftsfeld sowie Umfang und Bedeutung der versicherten Sachen für das Unternehmen.
Was ist bei einer Kündigung beachten?
- Die Kündigung bedeutet die vollständige Aufhebung der versicherten Leistungen und Schäden für das Unternehmen. Sie sollte grundsätzlich nicht ohne ein valides Ausgleichsszenario durchgeführt werden.
- Die hürdelosen Einstiegsbedingungen in die Versicherungsbedingungen machen auf der anderen Seite eine offene Kalkulation der Laufzeit und Dauer der Versicherung möglich. So können Anschlussverträge ohne die Berücksichtigung von Wartezeiten (Karenzzeiten) geplant werden.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In der Regel muss sie in einem Zeitraum von mind. 3 Monaten bis zum Vertragsende bei der Versicherung vorgelegt werden. Vertragsende ist das jeweils festgelegte Versicherungsjahr. Bei einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren kann die Versicherung zum Ende des 3. Jahres erstmalig regulär gekündigt werden. Auch hier ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Wird die Kündigung nicht fristgerecht eingereicht, verlängert sich die Versicherungslaufzeit in den meisten Fällen um ein weiteres Jahr.
- Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten regeln die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zum Versicherungsschutz und die konkreten Vertragsbedingungen in der Police.
Was ist bei einem Wechsel zu beachten?
Der Wechsel der Elektronikversicherung kann wesentliche wirtschaftliche Vorteile bedeuten.
Auf der einen Seite kann durch einen Wechsel eine Vergünstigung der Konditionen erreicht werden.
Auf der anderen Seite kann eine Wechsel die Deckungsweite der Versicherung unter Beibehaltung
der bisherigen Beitragssätze erhöhen.
In beiden Fällen ist ein Wechsel zu empfehlen.
Welche Umstände führen zum Wechsel?
Die Elektronikversicherung sollte möglichst umfassend die Risikolage des Unternehmens abdecken. Die bestehende Versicherung sollte vor diesem Hintergrund mit anderen Anbietern am Markt verglichen werden. Ein Vergleich kann die Fragen nach einem Wechsel unterstützen:
- Sind die Raten noch marktgerecht?
- Sind die Versicherungsleistungen und die Deckungssumme noch zeitgemäß?
- Welche Vertragsbindung ermöglichst eine Vergünstigung der Versicherungsrate?
Besonders vor dem Hintergrund von Unternehmenserweiterungen oder Modernisierungsmaßnahmen ändern sich die Versicherungssummen. Hier kann ein frühzeitiger Vergleich helfen, die neuen Bedingungen zu einer günstigeren Versicherung zu nutzen und die bestehende Versicherung zu wechseln. Die Erhöhung der Versicherungssumme kann bei Neuabschlüssen günstigere Konditionen bedeuten, als erreicht werden, wenn der bestehende Vertrag erweitert wird.
Wechsel einer alten Police
Besteht die Versicherung seit geraumen Zeit, haben sich ggf. Marktbedingungen und Versicherungsstandards, wie Einschlüsse und erweiterte Deckungsleistungen, geändert. Auch hier zeigt ein Vergleich den gegenwärtigen Stand am Versicherungsmarkt. Ein Neuabschluss kann eine Vergünstigung der kompletten Police bedeuten.
Kündigungsfrist und Vertragsdauer beachten
Auch bei einem Wechsel muss die Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags in Zusammenhang mit seiner Gesamtlaufzeit beachtet werden. In der Regel empfiehlt sich ein Vergleich zum Wechsel zum Ende der Vertragslaufzeit hin.